Duogynon Skandal – Alle Informationen über den Skandal

Duogynon Skandal Duogynon Skandal

Das Unternehmen der Schering AG vertrieb seine Medikamente bis 1973 unter dem Namen Duogynon und später auch unter dem Namen Cumorit. Diese Medikamente wurden zur Behandlung von Menstruationsstörungen eingesetzt und auch Schwangerschaftstest wurden vom Unternehmen vertrieben.


Aufgetretene Probleme durch Duogynon


In den 1970er Jahren wurde einige Fälle laut in denen Kinder mit Fehlbildungen geboren wurden, wenn deren Mütter in der frühen Schwangerschaft das Medikament Duogynon eingenommen haben. Allein in Deutschland hat es dazu 1000 Fälle gegeben, wozu es damals allerdings keine Anklage durch Betroffene gab. Erst 2010 bemühte ein mutmaßlich Geschädigter einen Prozess gegen das Unternehmen und wurde aber wegen Verjährung abgewiesen. Auch als später eine Gruppe von 100 Betroffenen Klage erhoben wollte, wurde diese wegen Verjährung abgewiesen.


Bestechungen im Zusammenhang mit Duogynon


Im Zuge der Anklagen wurde das Unternehmen genauer in Visier genommen. Dabei äußerte sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Schering AG und gestand, dass er Anfang der 1980er Jahre verschiedene Wissenschaftler bestochen habe, mit dem Ziel Duogynon in Fachzeitschriften und Broschüren positiv darzustellen. Dabei ging es um Zahlungen um die 100.000 Mark. Die Gefahr, dass es durch die Einnahme zu Fehlbildungen kommen kann, war zum Zeitpunkt der Bestechung schon über ein Jahrzehnt klar.


Es wurde schon frühzeitig gewarnt


Durch die Diskussion um das Unternehmen Schering sind Dokumente aufgetaucht, die beweisen, dass britische Kollegen schon damals die Mitarbeiter in Deutschland vor dem Medikament warnten. Zu diesem Zeitpunkt empfahlen sie außerdem das Präparat vom Markt zu nehmen. Diese Anschuldigung hat Jahre später auch ein Mitarbeiter der Schering AG in Deutschland zu Protokoll gegeben, womit dieser Fakt als bewiesen gilt. Mit dieser neuen Information ging der Fall im Jahr 2016 erneut vor Gericht und wurde dort neu verhandelt. Da alle Anklagen bisher wegen Verjährung abgelehnt wurde, wurde nun eine Anklage wegen Mord gestellt. Bekanntermaßen kann Mord nicht verjähren.


Was aus den Opfern wurde


Immer wieder hat die Schering AG Schlagzeilen gemacht, weil es um die Entschädigung der Opfer des Duogynon Skandals geht. In verschiedenen Anhörungen wurde eine ähnliche Regelung wie im Falle von Contergan gefordert. Bis heute warten die Betroffenen aber vergeblich und es gab weder eine Einigung, noch ein offizielles Urteil. Schätzungen zu Folge sind wohl etwa 1000 Menschen allein in Deutschland von den Auswirkungen des Medikaments betroffen.


Da es sich bei dem Skandal mittlerweile wohl auch um ein politisches Anliegen handele, haben sich verschiedene Abgeordnete des deutschen Bundestags eingeschalten. Dabei haben 38 Abgeordnete einen Brief an die noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben und sie aufgefordert den Fall Duogynon aufzuarbeiten. Für Betroffene und Angehörige oder auch Interessierte gibt es auch eine Webseite im Internet, wo Sie alle relevanten und aktuellen Informationen zum Fall Duogynon finden und nachlesen können.


“Der vertuschte Skandal“


Wer sich genauer mit dem Skandal beschäftigen möchte und einige weitere Informationen dazu erhalten will, der kann sich die Dokumentation „Der vertuschte Skandal“ sogar auf Youtube ansehen. Dort wird gezeigt wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass so viele Schwangere dem Medikament vertraut haben und was hätte gemacht werden können um viele Katastrophen zu verhindern. Im Film geht es auch ganz eindeutig hervor, dass der Schering Konzern fahrlässig gehandelt hat und auf jeden Fall verurteilt werden müsste.


Für die Zukunft hoffen alle Beteiligten, dass es wohl doch bald eine gerechte Anklage gibt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Alles andere wäre wohl ein Hohn gegen das gültige Rechtsverständnis.